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Preise

Webdesign ist ein individueller Prozess, ganz auf Vorgaben und Wünsche unserer Kunden zugeschnitten. Deshalb können wir Ihnen hier keine Listenpreise für unser Webdesign nennen. Das liegt zum einem an der Komplexität des Mediums, zum anderen am unterschiedlichen Arbeitsaufwand für das Layout und jede einzelne Webseite.

Rufen Sie an oder senden Sie eine E-Mail. Wir unterbreiten Ihnen ein für Sie unverbindliches und interessantes Angebot.

Ein Layout-Vorschlag ist in unserem Kostenvoranschlag / Angebot enthalten. Weitere Layout-Entwürfe / Vorschläge sowie Aktualisierungen / Updates berechnen wir zu einen mit Ihnen vereinbarten Stundensatz.

zur DSGVO

gültig ab 25.05.2018

Sicherlich haben Sie schon von der neuen Daten­schutz­grund­ver­ordnung (DSGVO) gehört und sich mit der damit ver­bundenen Problematik auseinandergesetzt.
Die neue DSGVO betrifft nicht nur Frei­be­rufler, Vereine und große Unternehmen son­dern eventuell auch den Betreiber einer Website.

Die DSGVO erfordert bei vielen Webseiten Betreibern die Überarbeitung der Daten­schutz­erklärung. Unter anderem benötigen Kontakt- oder Buchungs­for­mu­lare einen Hinweis zur Datenver­arbei­tung und dürfen nur noch verschlüsselt (SSL) übertragen werden. Das Formular muss außerdem eine Checkbox zur Zustim­mung Ihrer Daten­schutz­bestimm­ungen enthalten. Erst bei Zustimmung (abhaken) darf das Formular versendet werden.

Auch die Nutzung von Google Web Fonts oder Google Maps wäre nunmehr unter Umständen hinweis­pflich­tig.

Es wird deshalb geraten, die Homepage dahingehend zu überprüfen, ob diese die Vor­aus­setzungen und Er­for­der­nisse der DSGVO erfüllen. Überarbeiten Sie ggf. Ihre Daten­schutz­er­klärung und sorgen Sie für eine recht­zei­tige Über­nahme der geänderten Daten­schutz­erklärung auf Ihre Website um Abmahnungen zu vermeiden.

Wichtig:
Gerne stehen wir Ihnen bei diesem Thema helfend zur Seite, können Ihnen aber aus berufsrechtlichen Gründen keine branchen­spe­zi­fische Daten­schutz­erklärung erstellen oder gar ihre Website rechtlich daraufhin überprüfen, ob diese den Bestimmungen der DSGVO entspricht.

Die neuen Datenschutzrichtlinien der DSGVO sind juristisch komplex und nur von geschultem Fachpersonal zu über­bli­cken.

Die Klärung der Frage, ob ihre Website rechtssicher ist, kann nur von einem spezialisierten Rechtsanwalt be­ant­wortet werden.

Die Klärung rechtlicher Fragen, wie z.B. zu den The­men Rechts­sicherheit der Website, Daten­schutztexte, Daten­schutz­erklärungen, Im­pres­sumsangaben, Auf­trags­daten­ver­arbei­tung (AV), Urheberrecht, urheberrechtliche Prüfung von Bild- und Textmaterial, das Sie uns zur Erstellung Ihrer Home­page überlassen haben, gehört nicht zu unserem Lei­stungs­spektrum.

Nachstehend Link zu Websites, die die Möglichkeit zur Gene­rierung einer Datenschutzerklärung online anbieten.

Bitte beachten:
Bei den oben genannten Hinwweisen besteht kein Anspruch auf Voll­ständig­keit. Bei diesen Hinweisen handelt es sich um keine Rechtsberatung – Irrtum vorbehalten.

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